Fellmann & De Tuoni –
Die Münchener Kanzlei
für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Herzlich willkommen bei den Fachanwälten für Erbrecht im Zentrum Münchens in der Lothstraße 1, direkt an der Nymphenburger Straße.
Fellmann & De Tuoni –
Die Münchener Kanzlei
für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Herzlich willkommen bei den Fachanwälten für Erbrecht im Zentrum Münchens in der Lothstraße 1, direkt an der Nymphenburger Straße.
Unsere Spezialisierung eröffnet uns die Möglichkeit, Ihnen attraktive Konditionen für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit anbieten zu können.
Rechtsanwälte haben grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Dieses Gesetz schreibt verbindlich vor, welches Honorar einem Rechtsanwalt für welche Tätigkeit bei dem jeweiligen Gegenstandswert zusteht. Statt der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist es dem Rechtsanwalt aber auch gestattet, mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung abzuschließen, also ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu vereinbaren. Diese Grundsätze gelten für Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte gleichermaßen.
Aufgrund unserer langjährigen tagtäglichen Beschäftigung mit dem Gebiet des Erbrechts ist es uns möglich, zügig die wesentlichen Gesichtspunkte einer Angelegenheit herauszuarbeiten, insofern entsteht in unserer Kanzlei ein deutlich geringerer zeitlicher Aufwand als bei einem nicht spezialisierten Kollegen, der sich erst in das Rechtsgebiet einarbeiten muss.
Diese hohe Spezialisierung und die damit verbundene Beschleunigung sämtlicher Abläufe eröffnet uns deshalb zusätzlich die Möglichkeit, Ihnen attraktive Honorarvereinbarungen anbieten zu können.
Besonders wichtig ist uns im Rahmen der Kosten absolute Transparenz: Wir erläutern Ihnen umfassend, welche Kosten auf Sie für unsere Tätigkeit zukommen und welche sonstigen Kosten (Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes) von Ihnen möglicherweise zu tragen sind, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.